Vertragsrichtlinien

Versicherung
Der/die KursteilnehmerIn ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall & Privathaftpflicht) besorgt.
 
Kurszeiten
Entnehmen Sie dem Trainingsplan (Änderungen möglich)
Vertragsdauer
Unbefristet bis zur Kündigung (siehe Kündigung )
Kündigung
Die Kündigung hat schriftlich und unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf  das Semesterende (30.06./31.12.) zu erfolgen, d.h. das Schreiben muss spätestens am 31.05 bzw. 30.11. im Besitz der Schule sein.
Abwesenheit
Für nicht besuchte Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verrechnung des Kursgeldes.
Ferien/Feiertage
Während den obligatorischen Schulferien und Feiertagen der Kantone Baselland und Baselstadt findet kein Unterricht statt.
Die Ferien und Feiertage können nicht vom Kursgeld abgezogen werden, da sie bereits einkalkuliert sind.
Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien Arlesheim.