Vertragsrichtlinien
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Versicherung |
Der/die KursteilnehmerIn ist für einen ausreichenden
Versicherungsschutz (Unfall & Privathaftpflicht) besorgt. |
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Kurszeiten |
Entnehmen Sie dem Trainingsplan (Änderungen möglich) |
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Vertragsdauer |
Unbefristet bis zur Kündigung (siehe Kündigung ) |
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Kündigung |
Die Kündigung hat schriftlich und unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist jeweils auf das Semesterende (30.06./31.12.) zu
erfolgen, d.h. das Schreiben muss spätestens am 31.05 bzw. 30.11. im
Besitz der Schule sein. |
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Abwesenheit |
Für nicht besuchte Lektionen besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung oder Verrechnung des Kursgeldes. |
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Ferien/Feiertage |
Während den obligatorischen Schulferien und Feiertagen der Kantone
Baselland und Baselstadt findet kein Unterricht statt. Die Ferien und Feiertage können nicht vom Kursgeld abgezogen werden, da sie bereits einkalkuliert sind. |